Bild: © Jens Schulze | EMSZ

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt und kontrolliert den Vorstand der LKN; zudem beschließt sie den Haushaltsplan. Sie findet in der Regel alle zwei Jahre statt – es sei denn, 20 Mitglieder unterstützen den Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen finden Sie hier.